Warum wir gegen die WEA in Lippetal sind:


Artenschutzrechtliche Einwände in Kürze:

Sowohl die Entscheidung des Gemeinderates Lippetal vom 20.3.2013, die Höhenbegrenzung der beiden WKZ von 100 m aufzuheben, als auch die positiven Einschätzungen der Oberen und der Unteren Landschaftsbehörde hierzu basieren auf einem im Auftrag des Projektierers erstellten Umweltgutachten und dem dazugehörigen landschaftspflegerischen Begleitplan.

Gegenüber diesen Dokumenten liegen abweichende Sachverhalte vor, die die im Gutachten gezogenen Schlussfolgerungen, das Vorhaben sei artenschutzrechtlich unbedenklich, sehr in Frage stellen.

Schon beim Verfahren zur Aufhebung der Höhenbegrenzung haben die Arbeitsgemeinschaft Biologischer Umweltschutz e.V. Soest (ABU) sowie die Nachbargemeinde Stadt Beckum Einwände vor allem wegen artenschutzrechtlicher Bedenken geltend gemacht. Diese Bedenken wurden vom Gemeinderat Lippetal zurückgewiesen unter Berufung auf das Umweltgutachten und den landschaftspflegerischen Begleitplan. Umweltgutachten und landschaftspflegerischer Begleitplan kommen zu dem Ergebnis, dass durch die Errichtung der WEA keine Verbotstatbestände nach BNatSchG eintreten würden.

Wir haben festgestellt, dass das Umweltgutachten und der landschaftspflegerische Begleitplan falsche Schlussfolgerungen enthalten, die wir dem Kreis Soest und der Bezirksregierung Arnsberg in zwei ausführlichen Schreiben mitgeteilt haben. Auch Gemeinderatsmitgliedern der Gemeinde Lippetal gegenüber haben wir sowie weitere Anwohner unsere Bedenken ausgesprochen.

Auch der Kreis Warendorf sowie erneut die ABU und das Landesbüro der Naturschutzverbände NRW haben sich mit Einwänden an den Kreis Soest gewandt. Die Einwände basieren auf zwei anderen Gutachten, die dem Gutachten des Projektierers gegenüber gegensätzliche Ergebnisse beinhalten, sowie auf Beobachtungen von Anwohnern und Jagdausübenden.

Bei Erstellung des Umweltgutachtens sind die streng geschützten und sehr windkraftsensiblen Arten Uhu, Rotmilan und Rohrweihe nicht (Uhu) bzw. nur als gelegentliche Nahrungsgäste (Rotmilan und Rohrweihe) erfasst worden. Das Gutachten kommt daher zu dem Schluss, diese Arten seien durch die Errichtung der WEA nicht betroffen. Tatsächlich ist es aber so, dass alle drei Arten regelmäßig vorkommen, die Windkonzentrationszonen als Nahrungshabitate nutzen und in drei Fällen innerhalb des 1000m-Radius brüten, wodurch die erforderlichen Mindestabstände unterschritten werden.

Fledermäuse werden ebenfalls nur als vereinzelt jagende Tiere erfasst. Das Vorkommen von Wochenstuben wird pauschal ausgeschlossen, obwohl eine Wochenstube nachgewiesen ist und die Umgebung das Vorhandensein weiterer Wochenstuben fast mit Sicherheit erwarten lässt.

Die Bedeutung der Umgebung als Flugkorridor für Zugvögel, darunter zahlreiche Kraniche, wurde gar nicht untersucht.

Im landschaftspflegerischen Begleitplan wird die Umgebung als stark vorbelastet dargestellt. Der Regionalplan der Bezirksregierung Arnsberg sowie der Landschaftsplan des Kreises Soest stellen die Umgebung jedoch als besonders schützenswert dar wegen ihres Erholungswertes sowie der Besonderheit der Münsterländischen Parklandschaft, die sich bis in den Norden der Gemeinde Lippetal erstreckt.

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Warum Windenergie grundsätzlich keine 'saubere' Energie sein kann, können Sie auf der Seite Vernunftkraft nachlesen. Dort finden Sie auch Erwiderungen auf 8 gängige Mythen über Windenergie.
Die grundlegende Widersprüchlichkeit, dass alternative Energie genau die Natur zerstört, die sie zu schützen vorgibt, macht Fritz Vahrenholt in der WELT deutlich.



Einwendungen an Behörden (3. u. 4. enthalten ausführliche Darstellungen der obigen Schilderungen):
  1. 1. Brief von Anwohnern an die Gemeinde Lippetal (15.5.2012)
  2. 2. Brief von Anwohnern an die Gemeinde Lippetal (23.7.2013)
    Antwort der Gemeinde Lippetal auf beide Briefe zusammen vom 11.2.2014!

  3. 1. Brief der Fam. Arnt an die Obere Landschaftsbehörde, die Untere Landschaftsbehörde sowie die Immissionsschutzbehörde des Kreises Soest (15.7.2013)
  4. 2. Brief der Fam. Arnt an die Obere Landschaftsbehörde sowie die Immissionsschutzbehörde des Kreises Soest (20.8.2013)

  5. Brief der Fam. Arnt an den Landrat des Kreises Warendorf (9.8.2013) (Muster mit Unterschriftenliste)
    Antwort des Landrates (22.8.2013)
  6. Brief an die Landrätin des Kreises Soest sowie den Bürgermeister und die Fraktionen der Gemeinde Lippetal, versehen mit 329 Unterschriften (18.12.2013)

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