Sowohl die Entscheidung
des Gemeinderates Lippetal vom 20.3.2013, die Höhenbegrenzung der
beiden WKZ
von 100 m aufzuheben, als auch die positiven Einschätzungen der Oberen
und der
Unteren Landschaftsbehörde hierzu basieren auf einem im Auftrag des
Projektierers erstellten Umweltgutachten und dem dazugehörigen
landschaftspflegerischen Begleitplan.
Gegenüber diesen
Dokumenten liegen abweichende Sachverhalte vor, die die im Gutachten
gezogenen
Schlussfolgerungen, das Vorhaben sei artenschutzrechtlich unbedenklich,
sehr in
Frage stellen.
Wir haben festgestellt,
dass das Umweltgutachten und der landschaftspflegerische Begleitplan
falsche
Schlussfolgerungen enthalten, die wir dem Kreis Soest und der
Bezirksregierung
Arnsberg in zwei ausführlichen Schreiben mitgeteilt haben. Auch
Gemeinderatsmitgliedern der Gemeinde Lippetal gegenüber haben wir sowie
weitere
Anwohner unsere Bedenken ausgesprochen.
Auch der Kreis Warendorf
sowie erneut die ABU und das Landesbüro der Naturschutzverbände NRW
haben sich
mit Einwänden an den Kreis Soest gewandt. Die Einwände basieren auf
zwei
anderen Gutachten, die dem Gutachten des Projektierers gegenüber
gegensätzliche
Ergebnisse beinhalten, sowie auf Beobachtungen von Anwohnern und
Jagdausübenden.
Bei Erstellung des
Umweltgutachtens sind die streng geschützten und sehr
windkraftsensiblen Arten
Uhu, Rotmilan und Rohrweihe nicht (Uhu) bzw. nur als gelegentliche
Nahrungsgäste (Rotmilan und Rohrweihe) erfasst worden. Das Gutachten
kommt
daher zu dem Schluss, diese Arten seien durch die Errichtung der WEA
nicht
betroffen. Tatsächlich ist es aber so, dass alle drei Arten regelmäßig
vorkommen, die Windkonzentrationszonen als Nahrungshabitate nutzen und
in drei
Fällen innerhalb des 1000m-Radius brüten, wodurch die erforderlichen
Mindestabstände unterschritten werden.
Fledermäuse werden
ebenfalls nur als vereinzelt jagende Tiere erfasst. Das Vorkommen von
Wochenstuben
wird pauschal ausgeschlossen, obwohl eine Wochenstube nachgewiesen ist
und die
Umgebung das Vorhandensein weiterer Wochenstuben fast mit Sicherheit
erwarten
lässt.
Die Bedeutung der
Umgebung als Flugkorridor für Zugvögel, darunter zahlreiche Kraniche,
wurde gar
nicht untersucht.
Im landschaftspflegerischen Begleitplan wird die Umgebung als stark vorbelastet dargestellt. Der Regionalplan der Bezirksregierung Arnsberg sowie der Landschaftsplan des Kreises Soest stellen die Umgebung jedoch als besonders schützenswert dar wegen ihres Erholungswertes sowie der Besonderheit der Münsterländischen Parklandschaft, die sich bis in den Norden der Gemeinde Lippetal erstreckt.
Download Flyer "Fortschritt mit Rücksicht"
Warum Windenergie grundsätzlich
keine 'saubere' Energie sein kann, können Sie auf der Seite Vernunftkraft nachlesen. Dort finden Sie auch
Erwiderungen auf 8 gängige Mythen
über Windenergie.
Die grundlegende Widersprüchlichkeit, dass alternative Energie genau
die Natur zerstört, die sie zu schützen vorgibt, macht Fritz Vahrenholt
in der WELT deutlich.