Dokumente:
- Beschlussvorlage
263
zur
Sitzung des Geimeinderates Lippetal am 20.3.2013, TOP 16: 42.
Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) (8.3.2013),
enthält alle Stellungnahmen, das Umweltgutachten mit
Ergänzung sowie den Landschaftspflegerischen Begleitplan (LPB)
- Umweltgutachten, Landschaftspflegerischer
Begleitplan (LPB) und Anlagen im Einzelnen (enthält
nicht die Ergänzung zum Gutachten, aber einige Dateien, die nicht
in der Beschlussvorlage enthalten sind)
- Vorlage 2012/0234 der
Stadt
Beckum: Masterplan Erneuerbare Energien (19.12.2012), v.a. Datei
‚Anlage 2 - Endbericht Wind Teil 6 - A5 14 MB‘
- Vorlage 2013/0091 der Stadt
Beckum: Masterplan Erneuerbare Energien (22.5.2013)
- Zwischenergebnisbericht
Windenergie in
Wadersloh (26.6.2013)
Neuer Leitfaden des MKULNV und des LANUV zur
Umsetzung des Arten- und
Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von
Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 12.
November 2013 (pdf, 1,7 MB)
Chronologie:
1998:
- 22. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) d.d. Gemeinde
Lippetal, darin Ausweisung mehrerer
Windkonzentrationszonen (WKZ) mit einer Höhenbeschränkung von 100 m
- bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist keine
Errichtung von WEA erfolgt
nach 1999:
- Ausweisung eines
Landschaftsschutzgebietes durch den Kreis Soest, welches sich z.T. mit
den WKZ überschneidet
ca. 2010/2011:
- Grundeigentümer werden angesprochen,
Flächen für WEA zur Verfügung zu stellen
- Der Projektierer tritt an die Gemeinde
Lippetal heran, um WEA zu errichten, die die bisher zulässige Höhe
überschreiten
2012:
- Die Gemeinde beginnt das Verfahren zur
Änderung des FNP
- Dem Gemeinderat liegen als Grundlage
ein Umweltgutachten sowie ein Landschaftspflegerischer Begleitplan vor,
welche
vom Projektierer der geplanten WEA in Auftrag gegeben wurden
(s.o.: Umweltgutachten, Landschaftspflegerischer
Begleitplan (LPB) und Anlagen)
- Der Kreis Soest stellt die Aufhebung
des Landschaftsschutzgebietes in Aussicht
- Die Nachbargemeinde (Stadt Beckum)
sowie die Arbeitsgemeinschaft Biologischer Umweltschutz Soest (ABU)
erheben
Einwände gegen die Änderung (Artenschutz und Landschaftsbild), welche
jedoch
vom Gemeinderat mit
Verweis auf das Umweltgutachten zurückgewiesen werden
(s.o.: Beschlussvorlage
263)
- Bedenken der Oberen Landschaftsbehörde
(Bezirksregierung Arnsberg) werden in Gesprächen mit dem Unternehmen,
das mit
dem Gutachten beauftragt war, sowie der ABU ausgeräumt
- Anwohner wenden sich mit Einwänden
schriftlich an die Gemeinde, die Einwände finden keine weitere
Berücksichtigung (siehe
'Einwendungen an Behörden' 1)
März 2013:
- 42. Änderung des FNP d.d. Gemeinde Lippetal:
Aufhebung der
Höhenbeschränkung (s.o.: Beschlussvorlage
263)
April 2013:
- Antrag zur Genehmigung der 4 WEA gem.
§ 4 BImSchG beim Kreis Soest
Juli 2013:
- Die ABU stellt klar, dass ihre
Einwände weiterhin bestehen (siehe
'Einwendungen an Behörden' 4)
- Stellungnahme durch uns bzgl. des
Umweltgutachtens, daraufhin Beteiligung am Verfahren (siehe
'Einwendungen an Behörden' 3 + 4)
daraufhin Ruhen des Verfahrens bis Mitte August 2013, bis
dahin können weitere
Einwände vorgebracht werden
- Weiteres Schreiben von Anwohnern an
die Gemeinde mit Einwänden und der Bitte, die Änderung des FNP zu
überprüfen (siehe
'Einwendungen an Behörden' 2)
August 2013:
- Die Stadt Beckum wird ebenfalls am Genehmigungsverfahren
beteiligt
- Briefe an den Landrat des Kreises WAF, sich ebenfalls in das
Verfahren einzuschalten (siehe
'Einwendungen an Behörden' 5 + 6)
- Der Kreis WAF wird am Genehmigungsverfahren
beteiligt
- Das Landesbüro der Naturschutzverbände NRW
äußert in einer Stellungnahme gegenüber dem Kreis Soest
starke Bedenken gegen die Errichtung der WEA
September 2013:
Dezember 2013:
- Ein Brief mit 329
Unterschriften, adressiert an die Landrätin des Kreises Soest, den
Bürgermeister und die Fraktionen der Gemeinde Lippetal fordern zur
Erhaltung des Landschaftsbildes
im Gemeindegebiet Lippetal und
zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Artenschutz auf, aus
diesem Grund zur Rücknahme der Windkonzentzrationszonen A und B (siehe
'Einwendungen an Behörden' 7)
April 2014:
- Der Kreis Soest genehmigt die Errichtung der 4 WEA
Mai 2014:
- Anwohner reichen Klage gegen die Genehmigung und gegen die
Aufhebung der Höhenbeschränkung (Normenkontrollverfahren) ein
August 2014:
- Übernahme des WEA-Vorhabens durch die Firma Prowind GmbH
Osnabrück
September 2014:
- Vor Gericht vereinbaren die beteiligten Parteien (Kläger,
Kreis Soest, Prowind GmbH) die Errichtung der WEA und die Klage gegen
die Genehmigung ruhen zu lassen, bis das Normenkontrollverfahren
entschieden ist, das klären soll, ob die Höhenbegrenzung überhaupt
hätte aufgehoben werden dürfen
Februar 2015:
- Tätigkeiten an den Standorten deuten auf einen
beabsichtigten Baubeginn hin. Der Kreis Soest äußert dazu, ein
Baubeginn sei nicht ohne Zustimmung des VG Arnsberg möglich
April 2015:
- Der Kreis Soest gibt bekannt, dass eine
Umweltverträglichkeitsprüfung nicht nötig sei
- Der Kreis Soest ordnet trotz der gerichtlichen Vereinbarung
die sofortige Vollziehung der Baugenehmigung an